Gärtnerei Kartenzahlung
In der Pandemie mussten vor allem Friseure und Floristen darunter leiden. Beide Branchen teilen sich ein Leid, sie können zwar über einen Online-Shop Teilbereiche ihres Service anbieten, jedoch nicht das volle Ausmaß und vor allem nicht die eigentliche Dienstleistung. Die Zeit hat gezeigt, wie wichtig der Ausbau von Webseiten, Shops und Online-Marketing ist. Die Zeit hat aber auch gezeigt, wie wichtig Hygiene ist und wie schlecht sich Menschen dabei fühlen, Hartgeld anzufassen.
Die Fragen nach Kontaktlosen Bezahlen, Online-Payment und Kartenzahlung wurden immer lauter. Auch ist eine Kartenzahlung fast mit einem nebenbei Effekt verbunden. Die Kartenzahlung läuft von alleine, sobald alle Daten eingeben sind. Neben dem Betrag wird durch das Auflegen oder Einführen der Karte auch die Kontonummer des Kunden erkannt. Auf dem Display sind alle eingetragenen Daten für den Kunden ersichtlich, dieser schaut darüber und bestätigt den Kauf und die Richtigkeit mit seiner Unterschrift oder einem Pin-Code. Alles andere erledigt die Technik!
Kartenzahlung – Bargeldlos
Kartenzahlung sowie Online-Payment gelten als unbarer Zahlungsverkehr. Dabei erhält der Dienstleister eine Zahlung, ohne Bargeld, direkt auf sein Konto. Bei Angeboten oder Online Payment Anbieter, wird das Geld nicht direkt vom Zahlungsempfänger abgebucht, sondern über die Schnittstelle, den Anbieter des Online Payment Systems.
Doch warum sollte dies besser sein? Viele Kunden finden es beruhigender ihre sensiblen Bankdaten einem Service mitzuteilen wie dem einzelnen Käufer. Es müssen somit keine Bankdaten zwischen Käufer und Verkäufer ausgetauscht werden, sondern nur mit der Schnittstelle. Für den Verkäufer hat dies jedoch auch Vorteile. Es gibt weniger Zahlungsrückläufer und weniger Büroarbeit bei den Abrechnungen.
In der Gärtnerei mit Karte zahlen
Kartenzahlung zu akzeptieren ist nicht nur Trend, sondern auch sehr günstig. Vor allem mit den Bezahlhelden, denn wir haben ein exklusives Paket für Gärtnereien. Jetzt exklusives Angebot sichern!
Kartenzahlung – Möglichkeiten für Floristen
Neben dem hygienischen Aspekt ist es auch sinnvoll dem Kunden die Kartenzahlung anzubieten, um mehr Profit daraus zu ziehen. Ein Kunde, der mit Bargeld bezahlt, neigt nicht zu spontan Einkäufen, ein Kunde mit Kartenzahlung hingegen schon. Ebenso ist es bequemer für den Kunden nicht erst zu einem Geldautomaten zu müssen. Doch wie einfach geht die Zahlung per Kartenzahlung und was muss beachtet werden damit alles so gut läuft?
Mobiles Kartenlesegerät für Kartenzahlungen
In einem Blumenladen herrscht meist ein buntes Treiben, es wird viel mit Erde und Wasser sowie allen erdenklichen Pflanzenarten gearbeitet. Damit die Kunden nicht durch den gesamten Laden laufen müssen oder Sie eine schönere Gestaltungsmöglichkeit des Kassenbereiches haben, lohnt sich ein mobiles Kartenlesegerät.
Dieses gibt die Chance, das eigentliche Kassensystem in einem Hinterzimmer aufzubewahren und das mobile Kartenlesegerät einfach bei sich zu tragen. Ist ihr Kunde glücklich und die Blumenpracht überreicht, können Sie so einfach an Ort und Stelle, sowie an dem dafür eingerichtetem Platz vornehmen. Floristen betreiben ein altes und bewehrtes Unternehmen.
Es eines dieser Unternehmen in denen es nie genug Platz geben kann. Durch die Ansprüche der Pflanzen gibt es gekühlte Räume, warme Räume, Pflanzen im Innenraum des Ladens und Pflanzen die draußen vor der Tür aufgebaut sind. Manche Gärtnereien und Floristen haben gleichzeitig ein begehbares Gewächshaus, aus dem heraus verkauft werden kann.
Ärgerlich nur, wenn die Kunden dann den ganzen Weg zum Laden zurücklegen müssen und von dort aus mit ihrem Einkauf wieder zum Fahrzeug. Ersparen Sie ihren Kunden den doppelten Weg und lassen Sie diese gemütlich vor Ort bei einem Gespräch über die Pflanzenvielfalt bezahlen. Die Zeitersparnis wird jedoch nicht nur bei dem Einkauf selbst zu merken sein, auch bei ihren Abrechnungen werden Sie viel Zeit einsparen.
Kartenzahlung oder Bargeld?
Immer öfter liest man während der Pandemie die Schilder, hier nur Kartezahlung! Doch ist das wirklich erlaubt? In Deutschland gilt Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel. Doch wer nun denkt, damit wäre das Problem zwischen der Bitte vom bargeldlos Bezahlen und Barzahlern, der täuscht. Bargeld ist zwar als Zahlungsmittel anerkennt und auch in einer Regelung im Bundesbankgesetzt $14 eingetragen, doch Händler haben eine Vertragsfreiheit, die ihnen einräumt, die Inhalte des Vertrages sowie die Art der Zahlungsmittel frei zu bestimmen.
Um diese Art der Vertragsfreiheit nutzen zu können, müssen die Händler den Kunden nur vor dem Kauf oder Inanspruchnahme eines Angebotes informieren. Hierfür genügt ein Zettel am Eingang oder über dem Kassenbereich. Wer Ärger und Diskussionen vermeiden möchte, greift hier einfach zur Karte.