Allgemeine Geschäftsbedingungen
TEIL 1 – Allgemeine Bedingungen
1. Gegenstand dieses Vertrages, Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Lieferungen/Dienstleistungen der MM Vertriebs GmbH (im Folgenden „Bezahlhelden“ genannt) für ihre Kunden (im Folgenden „Kunden“ genannt) als kaufmännischer Netzbetreiber im electronic cash-System sowie als Anbieter weiterer Lösungen für bargeldloses Bezahlen mit Bankkarten, Kreditkarten, GeldKarte und Kundenkarten. Zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben können sich die Bezahlhelden der Dienste Dritter bedienen, insbesondere schalten die Bezahlhelden Erfüllungsgehilfen als technische Netzbetreiber ein. Die Bezahlhelden bzw. der Erfüllungsgehilfe ist als Netzbetreiber im electronic cash-System einschließlich des internationalen Maestro-Systems durch Abschluss entsprechender Verträge mit der Deutschen Kreditwirtschaft zugelassen und sichert den Teilnehmern an diesen Systemen zu, die von der Deutschen Kreditwirtschaft zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgestellten Anforderungen zu erfüllen. Die Bezahlhelden bzw. der Erfüllungsgehilfe ist auch neutraler, zugelassener Partner von Kreditkarten-Anbietern (Acquirer) und Kundenkartenherausgebern. Für das Zustandekommen, die Übertragung sowie den Bestand des dafür notwendigen, separaten Vertrags mit den Acquirern und Kundenkartenherausgebern ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Migration sowie eine etwaige Kündigung des separaten Vertrags bedürfen gegebenenfalls der Zustimmung des Acquirers bzw. Kundenkartenherausgebers und liegen ebenfalls in dem Verantwortungsbereich des Kunden. Deren Karten sowie Karten weiterer Systeme (sofern diese im jeweiligen Einsatzland des Terminals zugelassen und von den Bezahlhelden angeboten werden) kann der Kunde nach entsprechendem Vertragsabschluss mit den Bezahlhelden einsetzen. Die ordnungsgemäße Verarbeitung der in den Bedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft (Ziff. 2.6) aufgeführten Karten/Systeme darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Bezahlhelden bzw. deren Erfüllungsgehilfe wird eine Unverträglichkeitsüberprüfung in Bezug auf die im Vertrag angegebenen Karten/Systeme durchführen und – sofern verträglich – entsprechende Freigaben erteilen. Eine Erweiterung des Leistungsumfangs um zusätzliche Karten oder Dienste kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, die dem Kunden vorab mitgeteilt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen etwaigen entgegenstehenden Bedingungen des Kunden vor. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können je nach den geschuldeten Lieferungen/Dienstleistungen um gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen für spezielle Geschäftsfelder ergänzt werden. Führen geänderte Anforderungen der Deutschen Kreditwirtschaft und/oder öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einer zwingenden Umstellung des Bezahlsystems während der Vertragslaufzeit, werden die Bezahlhelden Lösungen zur Aufrechterhaltung des Bezahlsystems anbieten. Etwa damit in Zusammenhang anfallende Kosten können dem Kunden nach billigem Ermessen in Rechnung gestellt werden.
2. Leistungsumfang
2.1 Service der Bezahlhelden
Die Bezahlhelden leisten die gemäß dem Vertrag vereinbarten Lieferungen/Dienstleistungen. Die für die Ausführung der Lieferungen/Dienstleistungen erforderlichen Voraussetzungen gemäß Ziff. 3 werden vom Kunde nach der Spezifikation von den Bezahlhelden zur Verfügung gestellt. Zusätzlich gewünschte Leistungen (z.B. Änderungen von oder Anpassungen an technische/n Anforderungen) erfolgen gegen gesonderte Berechnung nach billigem Ermessen.
2.2 Übermittlung von Informationen
Die Bezahlhelden übermitteln, soweit im Leistungsumfang enthalten, die Informationen zur Autorisierung oder Sperrdateiabfrage an den für die jeweilige Karte zuständigen Betreiberrechner bzw. den Kartenherausgeber und überträgt das Ergebnis zurück. Kreditkartenanfragen übermitteln die Bezahlhelden an das vom Kunden genannte Kreditkartenunternehmen. Die Antwortzeiten hängen unter anderem von der gewählten Leitungsverbindung, der Übertragungsgeschwindigkeit, der Verfügbarkeit des Datenübermittlungsnetzes sowie der Antwortzeit des Betreiberrechners und des jeweiligen Autorisierungssystems ab. Für die Richtigkeit der an die Bezahlhelden übermittelten Daten übernehmen die Bezahlhelden keine Verantwortung.
2.3 Zwischenspeicherungen
Die Bezahlhelden bzw. deren Erfüllungsgehilfe speichert unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen nach den Auflagen des Kreditgewerbes die am Betreiberrechner anfallenden Informationen für
- die Bearbeitung von Reklamationen,
- die Erstellung von Zahlungsverkehrsdateien nach den Richtlinien des einheitlichen Datenträgeraustausches zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs,
- die Abrechnung der Entgelte nach den Bedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft (Ziff. 2.6).
2.4 Speicherungen von Zahlungsverkehrsdateien und Kassenabschluss
Die Bezahlhelden bzw. deren Erfüllungsgehilfe speichert die Zahlungsverkehrsdateien 90 Tage ab dem letzten Kassenabschluss des Terminals. In diesem Zeitraum werden Fragen zum Zahlungsverkehr kostenlos beantwortet. Für Fragen, die über diesen Zeitraum hinausgehen, berechnen die Bezahlhelden eine Recherchegebühr nach billigem Ermessen. Die Bezahlhelden behalten sich vor, zur Sicherung der Zahlungsverkehrsdateien nach Ablauf einer angemessenen Frist, spätestens jedoch zwei Monate nach der letzten Transaktion, einen kostenpflichtigen Kassenabschluss am Terminal auszulösen (Zwangskassenschnitt).
2.5 Bereitstellung und Übermittlung der Zahlungsverkehrsdatei
Die Bezahlhelden bzw. deren Erfüllungsgehilfe erstellt täglich nach den Angaben des Kunden gemäß Ziff. 3 eine oder mehrere Zahlungsverkehrsdateien und übermittelt diese am darauffolgenden Werktag per Datenfernübertragung an die vom Kunden im Vertrag angegebene Bankverbindung für Gutschriften. Die Bezahlhelden übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der erfassten Daten und für Fehler des mit diesen Daten durchgeführten Zahlungsverkehrs.
2.6 Bedingungen das ec-Karten-Clearing und der Deutschen Kreditwirtschaft
Der Kunde/Teilnehmer erkennt die ihm bei Vertragsunterzeichnung übergebenen
- Besonderen Bedingungen für das ec-Karten-Clearing (siehe Ziff. 8),
- Händlerbedingungen – Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System der Deutschen Kreditwirtschaft nebst Technischen Anhang zu den Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System der Deutschen Kreditwirtschaft und
- Bedingungen für die Teilnahme am System GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft
durch Unterschrift unter den Vertrag als Voraussetzung für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehrausdrücklich an. Sind der Kunde der Bezahlhelden und der Teilnehmer nicht identisch, ist der Kunde verpflichtet, die Einhaltung der obigen Bedingungen für das ec-Karten-Clearing und der Deutschen Kreditwirtschaft dem Teilnehmer vertraglich als Verpflichtung aufzuerlegen.
2.7 Unterbrechungen oder Verzögerungen von Leistungen
Die Bezahlhelden sind berechtigt, ihre Leistungen zu unterbrechen oder in der Dauer zu beschränken, soweit
- dieses zur Durchführung von Servicearbeiten zum Zwecke der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung
der Leistungen nach billigem Ermessen geboten oder
- dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erforderlich ist oder
- der Kunde/Teilnehmer gegen Pflichten nach Ziff. 3 und/oder Ziff. 5.1 verstoßen hat oder
- ein begründeter Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegt.
2.8 Informationspflichten von den Bezahlhelden
Die sich aus § 675d Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 248 §§ 3-9 EGBGB ergebenden Informationspflichten der Bezahlhelden werden abbedungen und finden auf die Bezahlhelden zu erbringenden Leistungen keine Anwendung.
3. Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den Bezahlhelden alle Informationen und Unterlagen, welche zur Durchführung der gewählten Lösung für bargeldloses Bezahlen bei ihm oder beim Teilnehmer erforderlich sind, bei Vertragsabschluss sowie während der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Zudem ist der Kunden verpflichtet,
- das überlassene Terminal und Zubehörteile nur gemäß den mitgelieferten Anleitungen zu betreiben,
- die Installation des Terminals zum vereinbarten Termin zu ermöglichen,
- einen Ortswechsel des Terminals den Bezahlhelden unverzüglich schriftlich mitzuteilen,
- eine Änderung der Firma, der Rechtsform, der Handelsregistereintragung oder der Umsatzsteuer-ID unverzüglich schriftlich mitzuteilen,
- eine Änderung der Adresse, der E-Mail-Adresse, sonstiger Kontaktdaten, der Bankverbindung, des Kontoinhabers oder der Gläubiger-ID unverzüglich schriftlich mitzuteilen,
- die Änderung des/der wirtschaftlich Berechtigten unverzüglich schriftlich mitzuteilen,
- die Eröffnung eines Insolvenzeröffnungsverfahrens und/oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden unverzüglich mitzuteilen,
- eine Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens oder einen sonstigen Inhaberwechsel oder die Geschäftsaufgabe unverzüglich schriftlich anzuzeigen,
- Störungen, Mängel und Schäden gegenüber der technischen Hotline unverzüglich anzuzeigen,
- die Geltendmachung von behaupteten Rechten Dritter den Bezahlhelden unverzüglich mitzuteilen,
- bei Pfändungsversuchen Dritter, die das Eigentum von den Bezahlhelden an dem überlassenen Terminal und an Zubehörteilen betreffen, den Dritten und die mit der Durchführung der Pfändung beauftragte Stelle auf die tatsächliche Eigentumslage hinzuweisen,
- bei Installation durch die Bezahlhelden die erforderlichen Leitungsanschlüsse und Anschlussdosen nach den Bezahlhelden -Spezifikationen am gewünschten Terminalstandort auf eigene Kosten bereitzustellen und die Verfügbarkeit unverzüglich den Bezahlhelden mitzuteilen, sowie diese funktionsfähig zu halten,
- bei Installation durch den Kunden oder durch Dritte die betriebsbereite Installation den Bezahlhelden unverzüglich mitzuteilen,
- einen Kassenabschluss (Kassenschnitt) in der Regel täglich, jedoch mindestens einmal pro Woche und jeweils zum Monatsende durchzuführen,
- den Eingang der über das Terminal abgewickelten Umsätze zu überprüfen und Einwendungen unverzüglich nach Bekanntwerden den Bezahlhelden schriftlich mitzuteilen; Einwendungen können nur innerhalb der Ausschlussfrist von drei Monaten nach der ersten Möglichkeit der Kenntnisnahme der die Einwendung begründenden Tatsachen schriftlich geltend gemacht werden,
- sicherzustellen, dass nur die Bezahlhelden oder von den Bezahlhelden beauftragte Dritte das Terminal und Zubehörteile zu anderen als zu Bezahlzwecken benutzen (z.B. Konfigurationen oder Reparaturen am Terminal sowie den Zubehörteilen vornehmen),
- bei Vorliegen von Anhaltspunkten, dass an dem Terminal bzw. an den Zubehörteilen Manipulationen vorgenommen wurden, sie gestohlen, vernichtet, entsorgt wurden oder auf anderem Weg nicht mehr für den Kunden/Teilnehmer verfügbar sind, ist dieses den Bezahlhelden unverzüglich mitzuteilen; solche Anhaltspunkte liegen regelmäßig bei Einbrüchen in die Geschäftsräume des Kunden/Teilnehmers vor, selbst wenn keine äußerlich erkennbaren Eingriffe an dem Terminal bzw. an den Zubehörteilen vorgenommen wurden.
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber seinem Kreditinstitut, die für die Teilnahme am electronic cash Verfahren notwendigen Schlüssel vom Rechenzentrum seines Kreditinstituts zu beziehen. Die Schlüssel werden automatisch in das Terminal übertragen (OPT-Verfahren). Der Kunde verpflichtet sich weiter, die vorstehenden, ihm obliegenden Verpflichtungen dem Teilnehmer aufzuerlegen, wenn der Kunde und der Teilnehmer nicht identisch sind, sowie dem Teilnehmer alle vertragsrelevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, wenn der Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt auch zum Kunden wird. Der Kunde ist nicht berechtigt, das überlassene Terminal und die Zubehörteile unterzuvermieten. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung.
4. Beginn und Dauer des Vertrags
4.1 Zustandekommen des Vertrags, Betriebsbereitschaft
Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung durch den Kunden und den Bezahlhelden, spätestens aber mit der betriebsbereiten Installation des Terminals beim Kunden/Teilnehmer zustande. Die Betriebsbereitschaft liegt vor, wenn mindestens eine Kartenart über das Terminal abgewickelt werden kann.
4.2 Vertragslaufzeit, Kündigung des Vertrags
4.2.1 Die Vertragslaufzeit bemisst sich nach der in dem Vertrag schriftlich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit zuzüglich der Anzahl der Monate, die zum Anfang der Vertragslaufzeit dem Kunden mietentgeltfrei und netzbetrieb-/depotserviceentgeltfrei gewährt wurden. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der betriebsbereiten Installation des Terminals beim Kunden/Teilnehmer. Verhindert der Kunden/Teilnehmer die Installation, z.B. dadurch, dass er einen oder mehrere Installationstermine verweigert oder absagt, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Terminals bei den Bezahlhelden und entsprechender Bereitstellungsanzeige durch die Bezahlhelden gegenüber dem Kunden.
4.2.2 Die Vertragslaufzeit verlängert sich über die vereinbarte Mindest-Vertragslaufzeit zuzüglich der Anzahl etwaig mietentgeltfrei und netzbetrieb-/depotserviceentgeltfrei gewährter Monate hinaus um jeweils weitere zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht zuvor mit einer Frist von sechs Monaten zu dem vorgesehenen Ablauftermin gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. § 675h Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
4.2.3 Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
4.2.4 Die Bezahlhelden können, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt, vom Vertrag zurücktreten und/oder außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund kündigen und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieses ist zum Beispiel regelmäßig dann gegeben, wenn der Kunde für zwei Zahlungstermine mit der Entrichtung des jeweils geschuldeten Entgeltes oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgeltes in Verzug gekommen ist oder sich nach Abschluss des Vertrages seine Vermögensverhältnisse so verschlechtert haben, dass ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eingeleitet wurde. Für diesen Fall sind die Bezahlhelden berechtigt, für die verbleibende vereinbarte Mindest-Vertragslaufzeit zuzüglich der Anzahl etwaig mietentgeltfrei und netzbetrieb-/depotserviceentgeltfrei gewährter Monate und etwaigen Vertragsverlängerungen
- im Falle einer Anmietung des Terminals 80% des vereinbarten monatlichen Mietentgelts sowie 80% des für den Netzbetrieb/Depotservice vereinbarten monatlichen Entgelts jeweils nach Berücksichtigung einer zuvor mit einem Faktor von 4% vorgenommenen Abzinsung
- im Falle eines Kaufs des Terminals 80% des für den Netzbetrieb vereinbarten monatlichen Entgelts nach Berücksichtigung einer zuvor mit einem Faktor von 4% vorgenommenen Abzinsung
als pauschalierten Schadensersatz geltend zu machen und dem Kunden diesen – im ersteren Fall neben etwaig anfallenden Kosten für einen Abbau und eine Abholung des Terminals und Zubehörteilen – in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, den Bezahlhelden der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
4.2.5 Der Kunde und die Bezahlhelden sind zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrags auch dann berechtigt, wenn sich die Anforderungen der Deutschen Kreditwirtschaft ändern oder andere Anforderungen und/oder öffentlich-rechtliche Vorschriften zu einer zwingenden Umstellung des Bezahlsystems im Laufe der Betriebszeit des Terminals führen (Ziff. 1 Abs. 5) und aufgrund der Änderungen eine Lösung zur Aufrechterhaltung des Bezahlsystems nicht möglich ist oder nicht angeboten wird.
4.2.6 Für den Fall, dass die deutsche Kreditwirtschaft den bestehenden Vertrag mit den Bezahlhelden über die Zulassung zu ihrem electronic cash-System kündigt, haben die Bezahlhelden hinsichtlich der hiervon betroffenen Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags.
4.2.7 In den vorstehenden Fällen der Ziff. 4.2.5 und Ziff. 4.2.6 findet die in Ziff. 4.2.4 niedergelegte Schadensersatzregelung keine Anwendung.
5. Entgelte, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abtretung und Rechtsnachfolge
5.1 Entgelte, SEPA-Lastschrift
Die Entgelte für die Lieferungen/Dienstleistungen von den Bezahlhelden ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bezahlhelden zu diesem Vertrag, sowie aus den Händlerbedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System der Deutschen Kreditwirtschaft jeweils zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer sowie aus dem Händlervertrag. Die für die Durchführung des Zahlungsverkehrs anfallenden Verbindungsentgelte (z.B. Entgelte der Deutschen Telekom AG) sind nicht in der vereinbarten Vergütung enthalten, es sei denn, dieses ist ausdrücklich als GPRS-Flat (und die von den Bezahlhelden eigens zu diesem Zweck zur Verfügung gestellte SIM-Karte wird dafür genutzt) oder als KomPlus in dem Vertrag vereinbart. Abweichend von § 675f Abs. 4 Satz 2 BGB ist die Erhebung von Entgelten durch die Bezahlhelden für die Erfüllung von Nebenpflichten zulässig. Die Entgelte werden dem Kunden aufgrund des vom Kunden den Bezahlhelden und deren Erfüllungsgehilfen zu erteilenden Lastschriftmandats per SEPA-Lastschrift belastet. Die Entgelte werden zum Ende des jeweiligen Monats, spätestens jedoch bis zum 10. des folgenden Monats dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist frühestens einen Tag nach Rechnungsstellung fällig. Eine zusätzliche, weitere Rechnungsstellung durch die Bezahlhelden erfolgt nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Bezahlhelden bzw. deren Erfüllungsgehilfe wird dem Vertragspartner vor dem Fälligkeitstag einer SEPA-Lastschrift eine Vorabinformation (Pre-Notification), welche den Lastschriftbetrag und den Fälligkeitstag der SEPA-Lastschrift benennt, übersenden. Die Vorabinformation erfolgt regelmäßig als Teil der Rechnung. Die Frist für die Vorabinformation gegenüber dem Kunden beträgt mindestens einen Tag vor dem Fälligkeitstag der SEPA-Lastschrift. Bei unbegründeter Rücklastschrift von eingezogenen Entgelten behalten sich die Bezahlhelden, nach erneuter erfolgloser SEPA-Lastschrift oder erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung, die Sperrung des Terminals und eine Berechnung des entstandenen und entstehenden Schadens vor. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Für den Fall des Zahlungsverzugs des Kunden sind die Bezahlhelden zudem berechtigt, für jede auf die erste, kostenfreie Mahnung folgende Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von jeweils 2,50 Euro netto zu erheben. Darüber hinaus fallen Bearbeitungskosten von 9,50 € an. Bei nicht eingelösten Lastschriften fallen für jeden einzelnen Vorgang weitere 12,00 € an. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren bzw. keines Schadens, den Bezahlhelden der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5.2 Beginn der Zahlungsverpflichtung
Die Zahlungsverpflichtung des Kunden beginnt mit dem Beginn der Vertragslaufzeit gemäß Ziff. 4.2.1 Satz 2 und Satz 3 oder der Erbringung der vereinbarten Lieferung/Dienstleistungen. Wird das Terminal und die Zubehörteile durch den Kunden oder Dritte installiert und in Betrieb genommen, beginnt die Zahlungsverpflichtung mit der Initialisierung des Terminals (erster Anruf beim Rechenzentrum von den Bezahlhelden), spätestens aber 10 Kalendertage nach dokumentiertem Zugang des betriebsbereiten Terminals bei dem Kunden/Teilnehmer.
5.3 Aufrechnung, Abtretung, Rechtsnachfolge
Gegen Ansprüche an die Bezahlhelden kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Eine Abtretung der dem Kunden aus diesem Vertrag zustehenden Rechte und Ansprüche ist ausgeschlossen. Die Bezahlhelden sind berechtigt, die ihr zustehenden Rechte und Ansprüche, insbesondere zu Finanzierungszwecken, auf Dritte zu übertragen. An diesen Vertrag sind auch die Rechtsnachfolger des Kunden den Bezahlhelden gegenüber gebunden. Kommt der Kunde den monatlichen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so werden offene Rechnungen mit Kassenschnitten direkt verrechnet.
5.4 Entgeltänderungen
Die Bezahlhelden sind berechtigt, Entgelte während der Vertragslaufzeit jederzeit zu ändern, z.B. wenn sich wesentliche Kostenfaktoren oder Kalkulationsgrundlagen ändern. Die Änderungen von Entgelten werden dem Kunden vier (4) Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z.B. per E-Mail) auf dem mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsweg gemäß Ziffer 10.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeboten. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform auf dem vereinbarten Kommunikationsweg gemäß Ziffer 10.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht. Auf diese Genehmigungswirkung wird den Bezahlhelden den Kunden in ihrem Angebot besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, die nicht auf gesetzlichen und/oder behördlichen Grundlagen beruhen, so kann der Kunde und/oder die Bezahlhelden die Geschäftsbeziehung außerordentlich kündigen. Entgeltänderungen werden dem Kunden nur mitgeteilt, wenn sie innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit wirksam werden und nicht ausschließlich für Neuverträge gelten.
6. Eigentumsvorbehalt
Beim Kauf von Terminals und Zubehörteilen bleiben diese Eigentum der Bezahlhelden bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch möglicher Forderungen, welche den Bezahlhelden im Rahmen der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Kunden zustehen.
7. Gewährleistung, Depotservice und Haftung
7.1 Gewährleistung für Terminals und Zubehörteile
Die Bezahlhelden leistet Gewähr, dass die von dem Kunden gemäß des Vertrags gekauften oder gemieteten Terminals und Zubehörteile zu dem im Vertrag vereinbarten Zweck zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs tauglich und nicht mit Fehlern behaftet sind, die deren Verwendbarkeit zu diesem Zweck beeinträchtigen oder mindern. Eine Beschaffenheitsgarantie wird nicht abgegeben. Die Gewährleistungsfrist für gekaufte Terminals und Zubehörteile beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Gefahrübergang. Darüber hinaus gewährleisten die Bezahlhelden im Rahmen der Miete von Terminals und Zubehörteilen oder der Vereinbarung des Depotservices für gekaufte Terminals und Zubehörteile ab Gefahrübergang für die Dauer der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziff. 7.2 die Funktionsfähigkeit von Terminals und Zubehörteilen. Gefahrübergang ist der Zugang bei dem Kunden/Teilnehmer bzw. bei Installation durch die Bezahlhelden die betriebsbereite Installation des Terminals und der Zubehörteile. Die Bezahlhelden sind nicht verpflichtet, die Terminals und Zubehörteile im Rahmen der Installation mit sonstigen Geräten und Programmen zu verbinden, es sei denn, die Vertragsparteien haben im Einzelfall schriftlich eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen. Der Kunde/Teilnehmer untersucht die gelieferten Terminals und Zubehörteile unverzüglich auf Mängel, Transportschäden und sonstige äußere Beschädigungen, sichert die entsprechenden Beweise und tritt eventuelle Regressansprüche gegenüber Dritten unter Herausgabe der Dokumente an die Bezahlhelden ab. Mängel und Schäden an Terminals und Zubehörteilen sind nach Feststellung oder Feststellbarkeit unverzüglich an die Bezahlhelden zu melden. Dafür stellen die Bezahlhelden dem Kunden/Teilnehmern eine telefonische technische Hotline zur Verfügung. Der Kunde/Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Meldung alle erkennbaren Einzelheiten vorzutragen und hierbei im Rahmen des Zumutbaren die Hinweise der Bezahlhelden zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu befolgen, um eine effektive Störungsbeseitigung zu gewährleisten. Die Gewährleistung gilt nicht bei Funktionsbeeinträchtigungen, Störungen oder Schäden an Terminals und Zubehörteilen, die durch einen der in Ziff. 7.5 geregelten Sachverhalte verursacht wurden. Aus Mängeln, die den Wert oder die Tauglichkeit der Terminals und/oder Zubehörteile bzw. des Werks zu dem vereinbarten, vorausgesetzten oder üblichen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Kunde keine Rechte herleiten. Haftet den Terminals und/oder Zubehörteilen ein Mangel an, sind die Bezahlhelden zunächst zur Nacherfüllung in angemessener Frist berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von den Bezahlhelden durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Der Kunde kann nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises bzw. des Entgelts (Minderung) verlangen, wenn mindestens zwei Nacherfüllungsversuche von den Bezahlhelden in angemessener Frist fehlgeschlagen sind. Im Falle der Miete wird die Möglichkeit des Kunden zur Rückforderung etwaig zu viel Geleisteten nach § 812 BGB oder zur Geltendmachung von Schadensersatz nach § 536a BGB nicht ausgeschlossen. Etwaig im Rahmen der Nacherfüllung ersetzte Terminals und Zubehörteile werden Eigentum der Bezahlhelden und sind an diese auf deren Verlangen herauszugeben.
7.2 Depotservice
Der Kunde kann mit den Bezahlhelden zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft, entsprechend dem vereinbarten Funktionsumfang, einen Depotservice für die überlassenen Terminals und Zubehörteile vereinbaren. Bei Abschluss eines Mietvertrags ist der Depotservice obligatorisch. Ausgeschlossen im Rahmen des Depotservice ist die Beseitigung von Fehlern, welche durch äußere Einflüsse, z.B. durch Dritte oder sonstige Sachverhalte, die in Ziff. 7.5 geregelt sind, verursacht sind. In diesen Fällen können die Bezahlhelden dem Kunden den Kaufpreis für das Ersatzterminal sowie darüber hinaus anfallende Kosten (z.B. Portokosten) abzüglich eines eventuellen Restwertes des defekten Terminals oder Zubehörteils in Rechnung stellen. Der Kunde hat Störungen nach deren Feststellung oder Feststellbarkeit unverzüglich an die Bezahlhelden zu melden. Dafür stellen die Bezahlhelden den Kunden/Teilnehmern eine telefonische technische Hotline zur Verfügung. Dabei gelten folgende Zeiten als vereinbart: Werktags montags bis samstags von 07:00 bis 22:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und bundeseinheitlichen Feiertagen werden die Anrufe aufgezeichnet und am nächsten Werktag bearbeitet. Der Kunde/Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Meldung alle erkennbaren Einzelheiten vorzutragen und hierbei im Rahmen des Zumutbaren die Hinweise der Bezahlhelden zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu befolgen, um eine effektive Störungsbeseitigung zu gewährleisten. Kann die Störung nicht mit den Möglichkeiten der telefonischen Hotline beseitigt werden, übersenden die Bezahlhelden dem Kunden einen gleichwertigen Ersatz für das gestörte Terminal bzw. Zubehörteil (Vorabtausch). Der Kunde übernimmt den Aufbau und die sachgemäße Inbetriebnahme des Gerätes. Sofern der Kunde nicht unverzüglich das gestörte Terminal bzw. Zubehörteil auf seine Gefahr an die Depotstelle versendet, sind die Bezahlhelden berechtigt, ab dem 10. Tag nach Zugang des Ersatzterminals und Ersatzzubehörteils 2,00 Euro netto für jeden weiteren Tag, an dem das gestörte Terminal bzw. Zubehörteil nicht bei der Depotstelle eintrifft, zu berechnen, begrenzt durch den Zeitwert des Terminals bzw. Zubehörteils. Für den Fall, dass die Bezahlhelden den Kunden gesondert mit einer angemessenen Frist zur Rücksendung des Terminals bzw. Zubehörteils unter Ablehnungsandrohung auffordert, sind die Bezahlhelden nach fruchtlosem Fristablauf berechtigt, unmittelbar den Zeitwert des Terminals bzw. Zubehörteils bei dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, den Bezahlhelden der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Zudem ermöglicht der Kunde dem Terminal außerhalb der Geschäftszeiten des Kunden Wartungsrufe zwecks Softwareupdates durchzuführen. Der Kunde/Teilnehmer ermöglicht den Bezahlhelden bzw. deren Erfüllungsgehilfe auch – nach vorheriger Terminabstimmung – Servicearbeiten vor Ort, um den vereinbarten Funktionsumfang des Terminals und der Zubehörteile aufrechtzuerhalten bzw. sicherzustellen.
7.3 Rückgabe zum Vertragsende
Der Kunde hat die gemieteten Terminals und Zubehörteile nach Vertragsende bei einer von den Bezahlhelden zuvor benannten inländischen Adresse auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben. Sofern der Kunde nicht unverzüglich das Terminal bzw. Zubehörteil auf seine Gefahr an die benannte inländische Adresse versendet, sind die Bezahlhelden berechtigt, ab dem 10. Tag nach Vertragsende 2,00 Euro netto für jeden weiteren Tag, an dem das Terminal bzw. Zubehörteil nicht bei der benannten inländischen Adresse eintrifft, zu berechnen, begrenzt durch den Zeitwert des Terminals bzw. Zubehörteils. Für den Fall, dass die Bezahlhelden den Kunden nach Vertragsende gesondert mit einer angemessenen Frist zur Rücksendung des Terminals bzw. Zubehörteils unter Ablehnungsandrohung auffordert, sind die Bezahlhelden nach fruchtlosem Fristablauf berechtigt, unmittelbar den Zeitwert des Terminals bzw. Zubehörteils bei dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, den Bezahlhelden der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für den Fall, dass das zurückgegebene Terminal über den üblich Gebrauch hinausgehende Abnutzungen aufweist, sind die Bezahlhelden berechtigt, pauschalierten Schadensersatz gemäß den Regelungen im jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bezahlhelden, höchstens jedoch den Zeitwert des Terminals, bei dem Kunden geltend zu machen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren bzw. keines, den Bezahlhelden der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten bleibt.
7.4 Haftung der Bezahlhelden
7.4.1 Haftungsbeschränkungen
Die Bezahlhelden haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von den Bezahlhelden. Für sonstiges Handeln haften die Bezahlhelden ausschließlich für
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von den Bezahlhelden oder vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von den Bezahlhelden beruhen,
- Schäden, für die die Bezahlhelden aufgrund der Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos einzustehen hat,
- Schäden, für die die Bezahlhelden im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes oder der Produzentenhaftung einzustehen hat sowie
- Schäden wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten, welche die Erreichung des Zwecks dieses Vertrags gefährden bzw. deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags ermöglichen und auf die der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist für von den Bezahlhelden leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden die Haftung auf vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
7.4.2 Haftungsausschlüsse für von den Bezahlhelden nicht zu vertretende Umstände
Die Bezahlhelden haften jedenfalls nicht für Schäden, die aufgrund
- von Unterbrechungen oder Beschränkungen durch gebotene Depotservicearbeiten, Wartungsarbeiten, durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse, direkte terroristische Handlungen,
- von ungeeigneter, unsachgemäßer oder sonst nach dem Vertrag nicht vorausgesetzter Verwendung, fehlerhafter Bedienung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, chemischer/ elektrochemischer oder elektronischer Einflüsse, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritter ohne vorherige Genehmigung zurückzuführen sind oder
- durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland, Ausfall und Störung von Strom- oder Telekommunikationsnetzen und Autorisierungssysteme) eintreten.
7.4.3 Haftung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines Zahlungsvorgangs
Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsvorgangs bestimmt sich die Haftung nach Ziff. 7.4.1 und 7.4.2; eine verschuldensunabhängige Haftung besteht nicht. Abweichend von Satz 1 wird die Haftung von den Bezahlhelden gegenüber dem Kunden für einen wegen nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines Zahlungsvorgangs entstandenen Schaden, der nicht von § 675y BGB erfasst ist, auf 12.500 Euro begrenzt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für Gefahren, die die Bezahlhelden besonders übernommen haben.
7.5 Haftung des Kunden/Teilnehmers
Der Kunden/Teilnehmer haftet gegenüber den Bezahlhelden
- für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die er oder die Personen, deren er sich zur Durchführung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient, fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben;
- für Schäden durch unsachgemäße oder nachlässige/ungeeignete Behandlung des Terminals und von Zubehörteilen, insbesondere durch die Anschaltung von Fremdprodukten ohne ausdrückliche Zustimmung von den Bezahlhelden oder Einwirkung von Drittgeräten wie z.B. elektronischen Warensicherungsanlagen, sowie die Folgen daraus, auch im Hinblick auf Reklamationen von Karteninhabern und Betreibern von Autorisierungssystemen;
- für Schäden an überlassenen Terminals und Zubehörteilen und den Verlust oder sonstigen Untergang überlassener Terminals und Zubehörteilen, sowie jeweils den Folgen daraus, für die der Kunde eine entsprechende Versicherung abzuschließen hat, sofern diese Schäden nicht auf den vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind.
8. Beauftragung des ec-Karten Clearing / Genehmigung der Entgelte und Beauftragung gemäß der Händlerbedingungen
Der Kunde beauftragt die epay transact Elektronische Zahlungssysteme GmbH, Fraunhoferstr. 10, 82152 Martinsried, mit der Durchführung des ec-Karten-Clearing gemäß den besonderen Bedingungen für ec-Karten-Clearing der epay. Der Kunde bestätigt den Erhalt dieser besonderen Bedingungen für ec-Karten-Clearing. Für den Betrieb des electronic cash-Systems und die Genehmigung der electronic cash-Umsätze hat der Kunde dem kartenausgebenden Kreditinstitut ein von der epay für ihn vereinbartes Entgelt von 0,19% des Transaktionsbetrages zu zahlen. Der Kunde genehmigt, dass die epay bei der Festlegung dieses Entgelts als sein vollmachtloser Vertreter gehandelt hat sowie aufgrund eines Leistungsbestimmungsrechts berechtigt war, dieses Entgelt mit Wirkung für ihn und die kartenausgebenden Kreditinstitute festzulegen; zugleich beauftragt er die epay hierzu für die Zukunft und erteilt insoweit Vollmacht, gemäß der Händlerbedingungen. Vorsorglich befreit der Kunde die epay vom Verbot des Insichgeschäfts nach § 181 BGB. Für die Abrechnung des vorstehend genannten Entgelts hat der Kunde an die epay ein Entgelt (gemäß Vertragsvereinbarung Clearing Gebühren) einen Prozentsatz des Transaktionsbetrages (zzgl. Umsatzsteuer) zu zahlen.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, alle Informationen, welche der andere Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet hat, oder die ihrem Inhalt nach als vertraulich erkennbar sind, vertraulich zu behandeln und diese Informationen Dritten nicht zugänglich zu machen, sofern dieses nicht zur Vertragsdurchführung sowie zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen oder vertraglicher Verpflichtungen gegenüber der Kredit- und Kreditkartenwirtschaft erforderlich ist. Diese Verpflichtung besteht insbesondere für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Vertragspartners, welche bei der Durchführung des Vertrags bekannt werden. Die Bezahlhelden stellen sicher, dass die von ihr für die Datenverarbeitung eingesetzten Personen das Datengeheimnis nach den Datenschutzgesetzen wahren.
9.2 Datenschutz
Soweit an die Bezahlhelden personenbezogene Daten des Kunden übermittelt werden, werden die Bezahlhelden bzw. deren Erfüllungsgehilfe diese nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen sowie nach Maßgabe der nach Ziff. 2.6 einbezogenen Bedingungen verarbeiten, erheben und nutzen. Die Bezahlhelden verpflichten sich zur strikten Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Bei electronic cash-Zahlungen übermitteln die Bezahlhelden bzw. deren Erfüllungsgehilfe die Daten der Zahlungstransaktion zur Autorisierung an die Autorisierungsstellen der Deutschen Kreditwirtschaft, sowie bei electronic cash und ELV zur Abrechnung (Clearing und Settlement) an deutsche Kreditinstitute. Bei anderen Zahlungs-, Geschenk- und Bonuskarten-Transaktionen erfolgt die Übergabe der Transaktionsdaten zur weiteren Verarbeitung an den zuständigen Vertragspartner des Kunden. Falls personenbezogene Daten des Karteninhabers von den Bezahlhelden bzw. deren Erfüllungsgehilfe an den Kunden zurückübermittelt werden, verpflichtet sich der Kunden, ohne ausdrückliche Einwilligung des Karteninhabers diese Daten nur zur Limitsteuerung, Missbrauchsbekämpfung und zur Vermeidung von Zahlungsausfällen zu verwenden und nicht für andere Zwecke, insbesondere nicht zur Profilbildung (z. B. minutiöse Analysierung des Einkaufsverhaltens) oder für Vertriebs- und Marketingzwecke zu verwenden. die Bezahlhelden sind für die bei den Bezahlhelden verarbeiteten personenbezogenen Daten verantwortliche Stelle im Sinn des Bundesdatenschutzgesetzes, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine eigene datenschutzrechtliche Verantwortung des Kunden für die beim Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten bleibt hiervon unberührt.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist für Kaufleute der Sitz der Bezahlhelden. Zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UNKaufrechts (CISG) sind ausgeschlossen.
11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Textform
11.1 Änderungen oder Ergänzungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen, mit dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages vereinbarten Bedingungen, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung des Textformerfordernis selbst. Die Bezahlhelden haben das Recht, diesen Vertrag sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstige mit dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages vereinbarten Bedingungen, insbesondere im Rahmen der Änderung der Marktlage, der gesetzlichen Bestimmungen oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, zu ändern. Änderungen des Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der mit dem Kunden vereinbarten weiteren Bedingungen werden dem Kunden vier (4) Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z.B. per Email) auf dem mit dem Kunden nachfolgend vereinbarten Kommunikationsweg angeboten. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform auf dem nachfolgend vereinbarten Kommunikationsweg widerspricht. Auf diese Genehmigungswirkung werden die Bezahlhelden den Kunden in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 675g BGB wird abbedungen.
11.2 Kommunikationswege und Sprache
Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden ist deutsch, sofern die Vertragsparteien im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Urkunden und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen; fremdsprachige Dokumente sind auf Verlangen von den Bezahlhelden in deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Bezahlhelden haben das Recht, sämtliche Informationen und/oder Vertragsdokumente etc. dem Kunden auf dem elektronischen Kommunikationsweg (z.B. per E-Mail an die vom Kunden im Vertrag angegebene E-Mailadresse) und – sofern gesetzlich zulässig – auf einer dem Kunden mitgeteilten anderen Website – zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren haben die Bezahlhelden das Recht, allgemeine Informationen, die nicht persönlich an den Kunden gerichtet sind, auf der Webseite zur Verfügung zu stellen. Dies können u.a. Vertragsbedingungen sowie Änderungen derselben, Informationen über die Bezahlhelden, ihre Dienstleistungen sowie Informationen über Kosten und/oder Nebenkosten sein. Die Adresse der Website und die Stelle, an der die neuesten allgemeinen Informationen auf dieser Website zu finden sind, werden dem POS-Vertragspartner auf dem elektronischen Kommunikationsweg mitgeteilt.
12. Salvatorische Klausel
Sollten vereinbarte Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Gleiches gilt, falls sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll dann eine angemessene Regelung gelten, die dem am meisten gerecht wird, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit der Bestimmung gekannt hätten.
TEIL 2 – Besondere Bedingungen
13. Besondere Bedingungen für Domains
(1) Sofern der Kunde über den Provider eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertag unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar zu Stande. Der Provider wird hierbei für den Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses tätig. Es gelten daher die maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle bzw. des Registrars. Soweit diese im Widerspruch zu den vorliegenden AGB des Providers stehen, haben die jeweiligen Registrierungsbedingungen und Richtlinien Vorrang vor den AGB des Providers.
(2) Die Registrierung von Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Der Provider hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter sind.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains sowie bei der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen in zumutbarer Weise mitzuwirken.
(4) Der Kunde gewährleistet, dass seine Domains und die darunter abrufbaren Inhalte weder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen noch Rechte Dritter verletzen. Je nach Art der Domain bzw. Zielrichtung der zugehörigen Inhalte sind gleichsam andere nationale Rechtsordnungen zu beachten.
(5) Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder Inhalte ihre Rechte verletzen, oder gilt ein Rechtsverstoß zur Überzeugung des Providers aufgrund objektiver Umstände als wahrscheinlich, kann dieser die Inhalte vorübergehend sperren und Maßnahmen ergreifen, die betreffende Domain unerreichbar zu machen.
(6) Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain oder der zugehörigen Inhalte beruhen, hat der Kunde den Provider freizustellen.
(7) Verzichtet der Kunde gegenüber der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar auf eine Domain, wird er hierüber den Provider unverzüglich in Kenntnis setzen.
(8) Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Provider lässt den jeweils zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt. Kündigungsaufträge betreffend das Registrierungsverhältnis sind dennoch an den Provider zu richten, da dieser die Domain für den Domaininhaber verwaltet und Mitteilungen des Domaininhabers, einschließlich von Vertragskündigungen, regelmäßig über den Provider an die jeweilige Vergabestelle bzw. den Registrar zu leiten sind.
(9) Die Kündigung des Kunden betreffend das Vertragsverhältnis mit dem Provider bedarf zur gleichzeitigen wirksamen Kündigung des Registrierungsverhältnisses über eine Domain daher der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Kunden, dass die Domain (mit-)gekündigt wird und gelöscht werden kann. Ist der Kunde nicht auch der Domaininhaber, bedarf der Kündigungs- bzw. Löschungsauftrag der schriftlichen Einwilligung des Domaininhabers oder Admin-C.
(10) Die Frist zur Erteilung von Domain-Kündigungsaufträgen an den Provider beträgt für alle Domains in Verbindung mit den Top-Level-Domains .de, .at, .com, .net, .org, .biz, .info, .eu sechs Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses, für alle anderen Domains drei Monate.
(11) Insofern verspätete Domain-Kündigungsaufträge wird der Provider unverzüglich an die Registrierungsstelle weiterleiten. Klargestellt wird jedoch, dass, falls ein Kündigungsauftrag betreffend den Domain-Registrierungsvertrag durch den Kunden nicht fristgerecht erteilt wird und sich deswegen die Laufzeit der Domainregistrierung gegenüber der Vergabestelle bzw. dem Registrar verlängert, die Vergütungspflicht des Kunden für den Zeitraum der Verlängerung bestehen bleibt.
(12) Kündigt der Kunde zwar das Vertragsverhältnis mit dem Provider, trifft jedoch keine ausdrückliche Verfügung, was mit den über den Provider bislang registrierten Domains zu geschehen hat, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf weiteres ebenfalls bestehen. Nach ergebnisloser Aufforderung an den Kunden, die an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt wird, sich innerhalb angemessener Frist schriftlich zu den Domains zu erklären, ist der Provider berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Entsprechendes gilt bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden durch den Provider.
(13) Werden Domains vom Kunden nicht spätestens zum Beendigungstermin des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Verwaltung der Domain zwischen dem Kunden und dem Provider in die Verwaltung eines anderen Providers gestellt, ist der Provider berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde zwar im Hinblick auf die Überführung der Domain an einen neuen Provider eine Anweisung erteilt hat, diese aber nicht rechtzeitig umgesetzt wird.
14. Besondere Bedingungen für E-Mail-Dienste
(1) Der Kunde hat in seinen E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Der Provider behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie vom Kunden abgerufen oder weitergeleitet wurden oder nicht binnen drei Monaten nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Der Provider behält sich ferner das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurückzusenden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Weiterhin ist der Provider berechtigt, die Größe eingehender und ausgehender Nachrichten angemessen zu begrenzen.
(2) Der Provider kann aufgrund objektiver Kriterien die an seine Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.
(3) Die Versendung von sog. Spam-Mails ist untersagt. Hierunter fällt insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen und die hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
(4) Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne des vorstehenden Absatzes, kann der Provider die betreffenden Postfächer des Kunden vorübergehend sperren.
15. Besondere Bedingungen für Hosting-Produkte, dedizierte und virtuelle Server
(1) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm zur Verfügung gestellten oder eingestellten Webseiten und/oder Daten weder gegen deutsches noch sonst einschlägiges nationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen. Der Provider behält sich vor, Inhalte, die ihm in dieser Hinsicht bedenklich erscheinen, vorübergehend zu sperren. Das Gleiche gilt, wenn der Provider von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf gehosteten Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.
(2) Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringt, dass eine Verletzung von Rechten Dritter oder ein sonstiger Rechtsverstoß nicht zu befürchten ist, wird der Provider die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.
(3) Die Bereitstellung folgender Dienste ist dem Kunden untersagt:
- Internet Relay Chat (IRC)-Dienste
- Anonymisierungsdienste
- P2P-Tauschbörsen
(4) Hat der Kunde allein Administratorrechte, kann der Provider den Server (dedizierte und virtuelle Server) nicht verwalten. Der Kunde ist daher für dessen Inhalt und die Sicherheit des Servers allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekanntwerdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Stellt der Provider Sicherheits- oder Wartungsprogramme zur Verfügung, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Pflicht.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, seine Server so einzurichten und zu verwalten, dass Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des Providers nicht gefährdet werden.
(6) Gefährdet ein Kunde mittels seiner Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des Providers oder steht der Kunde aufgrund objektiver Umstände in einem solchen Verdacht, ist der Provider berechtigt, den Server vorübergehend zu sperren. Dies gilt insbesondere auch für sog. Denial of Service Attacken (DoS-Attacken), die der Kunde über seinen Server ausführt, und auch in dem Fall, dass der Kunde die schädliche Handlung oder den Zustand nicht zu vertreten hat, z.B. wenn der Server des Kunden manipuliert und von Dritten benutzt wird. Eine vorsätzliche Handlung des Kunden berechtigt den Provider zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses ohne vorhergehende Abmahnung.
(7) Werden über den Server Spam-Mails (siehe Abschnitt Besondere Bedingungen für E-Mail-Dienste) versendet, kann der Provider den Server ebenfalls vorübergehend sperren.
(8) Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Provider zur Sicherung von Kundendaten nicht verpflichtet. Beauftragt der Kunde den Provider mit der Datensicherung oder ist diesen z.B. Bestandteil des System4web Website-Paketes, hat der Kunde die vom Provider gesicherten Daten auf Vollständigkeit und Geeignetheit zur Datenrekonstruktion zeitnah und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Unregelmäßigkeiten hat der Kunde dem Provider unverzüglich mitzuteilen.
(9) Der Provider ist berechtigt, die Übereinstimmung der Server des Kunden mit den vertraglichen Vereinbarungen und Bestimmungen, insbesondere Lizenzbestimmungen, zu Auditieren oder regelmäßig zu überprüfen. Im Rahmen dessen ist der Provider insbesondere berechtigt zu prüfen, ob der Kunde eine ausreichende Anzahl an Software-Lizenzen bezogen hat. Der Kunde ist verpflichtet, an der Überprüfung mitzuwirken. Dies beinhaltet, dem Provider notwendige Informationen und Daten in einem angemessenen Rahmen und Zeitraum zukommen zu lassen sowie die (dauerhafte) Installation oder Duldung der Installation von entsprechenden Programmen zu diesem Zweck auf den Servern des Kunden.
(Letztes Update: 01.09.2021)